Begleitetes Wohnen
ANGEBOT
Das Begleitete Wohnen richtet sich an erwachsene Menschen mit einer Lernbeeinträchtigung oder mit einer geistigen Beeinträchtigung leichten Grades: Sie beziehen eine IV-Rente, gestalten ihren Alltag mit individueller Hilfe selbständig, haben einen geregelten Tagesablauf und eine Arbeit. Die Begleitung findet ein- bis zweimal pro Woche in der eigenen Wohnung der begleiteten Person statt. Sie richtet sich nach ihren individuellen Wünschen und Fähigkeiten.
Der Kanton Luzern anerkennt das Begleitete Wohnen als soziale Einrichtung mit ambulanten Fachleistungen, gemäss dem Gesetz über soziale Einrichtungen.
BEGLEITUNG
Die sozialpädagogische Wohnbegleitung umfasst folgende Bereiche:
- Haushaltsführung: putzen, waschen, einkaufen, Kleiderschrank aufräumen etc.
- Freizeit- und Feriengestaltung: planen, vorbereiten, packen etc.
- Umgang mit Geld
- Gesundheit
- Ernährung
- Begleitung an Gespräche bei der Arbeit, beim Arzt, beim Therapeuten etc.
- Fragen zu Beziehungen, Sexualität etc.
ZIELGRUPPE
Menschen, für die das Begleitete Wohnen geeignet ist, ...
- sind erwachsen.
- haben eine Lernbeeinträchtigung oder eine geistige Beeinträchtigung leichten Grades.
- beziehen eine IV-Rente.
- können ihren Alltag weitgehend selbständig gestalten, ohne tägliche Hilfe.
- haben einen geregelten Tagesablauf und eine Arbeit.
- lassen sich auf die Begleitung durch eine Fachperson ein, nehmen an Gesprächen teil und verfolgen gemeinsam erarbeitete Ziele.
Das Begleitete Wohnen ist nicht geeignet für Personen …
- in einer akuten Krise oder einer instabilen Lage.
- mit schweren geistigen oder psychischen Behinderungen.
- mit Suchtmittelmissbrauch oder Potenzial zur Selbst- oder Fremdgefährdung.
FINANZIERUNG
Die Klient:innen bezahlen den persönlichen Bedarf und die Wohnungsmiete aus ihrem eigenen Budget; je nachdem mit IV-Rente, Lohn oder Ergänzungsleistungen. Die Kosten für die sozialpädagogische Wohnbegleitung stellt die Albert Koechlin Stiftung monatlich in Rechnung.
Vor Eintritt in das Begleitete Wohnen ersuchen die Klient:innen bei der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) des Kantons Luzern eine Kostengutsprache für die Finanzierung der ambulanten Fachleistungen (sozialpädagogische Wohnbegleitung). Ein Merkblatt sowie das Formular zur Einreichung eines solchen Gesuchs finden sich hier:
DISG – Ambulante Leistungen für erwachsene Personen mit Behinderungen
PROBEWOHNUNG
Der Übertritt in eine eigene Wohnung ist oft ein grosser Schritt: zum Beispiel bei der Ablösung vom Elternhaus – oder beim Austritt aus einem Wohnheim oder einer Wohngemeinschaft.
Die Probewohnung schafft eine Möglichkeit, das selbständige Wohnen mit Wohnbegleitung auszuprobieren.
Wo?
In einer möblierten Ein-Zimmer-Wohnung. Sie befindet sich im Zentrum von Luzern, nur 5 Gehminuten vom Bahnhof Luzern entfernt.
Wie lange?
Das Probewohnen ist auf drei Monate beschränkt.
Wie teuer?
Die Klient:innen bezahlen die monatliche Wohnungsmiete von 870 Franken. Die Kosten für die Begleitung in der Probewohnung übernimmt die Albert Koechlin Stiftung.
TEAM
Leiterin Begleitetes Wohnen
Fachperson Begleitetes Wohnen
DOKUMENTE UND LINKS
KONTAKT
- Die interessierte Person meldet sich per Mail oder telefonisch.
- Bei einem kurzen Telefongespräch klären wir, ob das Begleitete Wohnen zur interessierten Person passt. Je nachdem verweisen wir auf eine andere, passende Institution.
- Wir vereinbaren ein Informations- und Vorstellungsgespräch (eventuell in Begleitung einer Bezugsperson).
- Vor dem Eintritt unterschreiben wir eine Begleitungsvereinbarung.
Fragen beantworten wir gerne:
PROJEKTRAT
Marianne Schnarwiler, Geschäftsführerin AKS (Vorsitz)
Michiel Aaldijk, Geschäftsleiter Pro Audito Luzern
Veronika Makin, Fachpsychologin Psychotherapie FSP
Marius Metzger, Dozent HSLU, Institut für Sozialpädagogik und Bildung
Adrian Schmid, Master of Science in Sozialer Arbeit