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ANGEBOT

Das Begleitete Wohnen richtet sich an erwachsene Menschen mit einer Lernbeeinträchtigung oder mit einer geistigen Beeinträchtigungen leichten Grades, die eine IV-Rente beziehen und in der Lage sind, ihren Alltag mit individueller Assistenz selbständig zu gestalten. Eine weitere Voraussetzungen ist die Teilnahme an einer Tagesstruktur (Arbeitstätigkeit). Die Begleitung findet ein- bis zweimal pro Woche in der eigenen Wohnung der begleiteten Personen statt und richtet sich nach den individuellen Wünschen und Fähigkeiten.

2021 wurde das Begleitete Wohnen vom Kanton als soziale Einrichtung mit ambulanten Fachleistungen gemäss Gesetz über soziale Einrichtungen anerkannt.

BEGLEITUNG

Die Begleitung findet ein- bis zweimal pro Woche, einzeln, in der eigenen Wohnung statt. Unsere Fachpersonen bieten Hilfestellungen in den Bereichen:

  • Haushaltsführung: Putzen, Waschen, Einkaufen, Kleiderschrank aufräumen etc.
  • Freizeit- / Feriengestaltung: Planung, Vorbereitung, Packen etc.
  • Umgang mit Geld
  • Gesundheit
  • Ernährung
  • Begleitung an Gespräche bei der Arbeit, Arzt, Therapeut, etc.
  • Fragen zu Beziehungen, Sexualität etc.

ZIELGRUPPE

Das Begleitete Wohnen richtet sich an erwachsene Menschen….

  • mit einer Lernbeeinträchtigung oder mit einer geistigen Beeinträchtigung leichten Grades
  • mit einer IV-Rente
  • welche den Alltag weitgehend selbständig und ohne tägliche Begleitung gestalten können
  • welche einen geregelten Tagesablauf haben und in einem Arbeitsverhältnis stehen
  • welche bereit sind, sich auf die Begleitung durch eine Fachperson einzulassen, an Gesprächen teilzunehmen und gemeinsam erarbeitete Ziele anzustreben

Das Begleitete Wohnen ist nicht geeignet für Personen, welche sich in einer akuten Krise oder instabilen Situation befinden. Nicht aufgenommen werden zudem Personen mit schweren, geistigen oder psychischen Behinderungen sowie Personen mit Suchtmittelmissbrauch oder Potenzial zur Selbst- oder Fremdgefährdung.

Die Klientin/der Klient hat eine Kontaktperson (Beistand, Eltern), die mit der Begleitungsvereinbarung einverstanden ist.

PROBEWOHNUNGEN

Der Übertritt in eine eigene Wohnung beispielweise nach der Ablösung vom Elternhaus oder nach dem Austritt aus einem Wohnheim oder einer Wohngemeinschaft stellt vielfach einen grossen Schritt dar.

Mit dem Angebot Probewohnung besteht die Möglichkeit für eine Dauer von drei Monaten in einer möblierten Ein-Zimmer-Wohnung auszuprobieren, ob das selbständige Wohnen mit Wohnbegleitung die geeignete Wohnform ist. 

Wo

Die möblierte Ein-Zimmerwohnung befindet sich im Zentrum von Luzern, nur 5 Minuten vom Bahnhof Luzern entfernt.

Wie lange

Das Probewohnen ist auf drei Monate befristet.

KOSTEN

Die Kosten der Begleitung in der Probewohnung übernimmt die Albert Koechlin Stiftung. Die Klientin/der Klient bezahlt die monatliche Wohnungsmiete von 830 Franken. 

TEAM

Eveline Schilliger Sozialpädagogin
Leiterin Begleitetes Wohnen
Beatrice Affentranger Heilpädagogin
Fachperson Begleitetes Wohnen

KOSTEN

Die Klientinnen und Klienten finanzieren ihren persönlichen Bedarf, die Wohnungsmiete und die sozialpädagogische Begleitung im Begleiteten Wohnen aus ihrem persönlichen Budget bzw. mit IV-Rente, Lohn, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder IV-Assistenzbeitrag.

Mit dem revidierten Gesetz über Soziale Einrichtungen (SEG) und der dazugehörigen Verordnung (SEV) besteht seit 1. Januar 2020 neu eine explizite Rechtsgrundlage für die Anerkennung und Finanzierung von ambulanten Leistungen, notabene auch im Bereich Wohnen.

2021 wurde das Begleitete Wohnen vom Kanton als soziale Einrichtung mit ambulanten Fachleistungen gemäss Gesetz über soziale Einrichtungen anerkannt.

Sobald die Anerkennung der KOSEG vorliegt, können die Klienten, bei denen die persönlichen finanziellen Mittel für die Finanzierung der sozialpädagogischen Begleitung nicht ausreichen, bei der Dienststelle Gesundheit und Soziales (DISG) ein Gesuch für eine Kostengutsprache für die subsidiäre Finanzierung der ambulanten Fachleistungen einreichen.

PROBEWOHNUNG

Die Kosten der Begleitung in der Probewohnung übernimmt die Albert Koechlin Stiftung. Die Klientin/der Klient bezahlt die monatliche Wohnungsmiete von 830 Franken. 

KONTAKT

  • Die interessierte Person nimmt per Mail oder telefonisch mit uns Kontakt auf.
  • Bei einem kurzen telefonischen Austausch klären wir ab, ob jemand zur Zielgruppe passt oder versuchen eine passende andere Institution anzugeben.
  • Es wird ein Informations- und Vorstellungsgespräch mit der Klientin/dem Klienten (evtl. in Begleitung einer Bezugsperson) vereinbart.

  • Vor dem Eintritt wird die Begleitungsvereinbarung unterschrieben.

Für Fragen und ergänzende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Kontaktperson

Eveline Schilliger Sozialpädagogin

begwo@aks-stiftung.ch
+41 41 412 00 60

PROJEKTRAT

Marianne Schnarwiler, AKS (Vorsitz)
Marianne Stöckli, Konsultativrätin Ressort Soziales, Projektbegleitung
Michiel Aaldijk, Geschäftsführer Pro Audito
Veronika Makin, Fachpsychologin Psychotherapie FSP
Adrian Schmid, Geschäftsleitung futurX
Tullia Spörri, Vizepräsidentin SpWL