Landwirtschaft

INFO
In den Statuten der Albert Koechlin Stiftung wird die Erhaltung und Förderung von ökologisch geführten und dem betriebsspezifischen Standortpotenzial angepassten Landwirtschaftsbetrieben explizit als Stiftungsziel erwähnt. Die Stiftung engagiert sich deshalb mit fünf Projekten in der Landwirtschaft. Sie fördert die Entwicklung von Betriebsstrategien, das Tierwohl, die Bio-Produktion und artgerechte Schweinehaltung. Zudem unterstützt sie landwirtschaftliche Betriebe in einer finanziellen Notlage.
Unser Engagement richtet sich an Betriebe, Institutionen, Gruppierungen und Verbände aus den Innerschweizer Kantonen (Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden). Zugute kommt dieses Engagement unserer Umwelt als Lebensraum für Menschen, Pflanzen und Tiere.
STRATEGIE
STRATEGIEBERATUNG – BETRIEBSANALYSE
Die dynamische Agrarpolitik, das ändernde Konsumverhalten, neue Ernährungsgewohnheiten, fehlende Arbeitskräfte, laufende Marktöffnungen sind nur einige Aspekte der mannigfaltigen Herausforderungen an die Landwirtschaft.
Stete Veränderungen des Umfelds fordern die Bauern und Bäuerinnen, ihre Arbeitsweise und Produktepalette regelmässig kritisch zu hinterfragen und strategische Entscheide für die Zukunft zu treffen. Investitionsentscheide müssen sorgfältig evaluiert und auf der Basis guter Datengrundlagen gefällt werden. Betriebsleitende müssen sich langfristig klar werden, welche Betriebszweige sie unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen sowie der betriebseigenen Stärken und Schwächen entwickeln wollen.
Engagement der Albert Koechlin Stiftung
Eine zukunftsfähige Betriebsstrategie ist für eine nachhaltige Hofentwicklung unabdingbar. Die Albert Koechlin Stiftung beteiligt sich an den Kosten der gesamtbetrieblichen Strategieberatung. Dabei wird eine breite Entscheidungsgrundlage geschaffen, indem die Ausgangslage analysiert wird, Ziele festgelegt und Varianten berechnet werden.
Vorgehen für eine finanzielle Unterstützung
Unterstützungsanfragen für die gesamtbetriebliche Strategieberatung sind mittels Gesuchsformular einzureichen. Aufbauend auf der Gesuchsbeurteilung durch Fachpersonen wird über eine Kostenbeteiligung entschieden. Unterstützt werden Anfragen von Bauern und Bäuerinnen aus den Innerschweizer Kantonen (LU, SZ, UR, NW, OW).
TIERWOHL
UNSERE WEGE FÜR MEHR TIERWOHL
Das Tierschutzgesetz regelt in der Schweiz die wichtigsten Grundsätze für die Haltung, Gesundheit, Fütterung, Transport und Schlachtung unserer Nutztiere. Wir wollen das Wohl der Tiere zusätzlich fördern!
Was unterstützt die Stiftung?
Die Albert Koechlin Stiftung stellt Ihnen Fachpersonen zur Verfügung, die Sie bei der Durchführung der Seminare unterstützen. Ausserdem beteiligen wir uns an den Seminarkosten.
Individuelle Beratung
Als Betrieb mit Nutztieren planen Sie, Ihren Stall tierfreundlich neu- oder umzubauen. Wir unterstützen und beraten Sie, damit optimale Bedingungen für das Wohl der Tiere gefunden werden. Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Albert Koechlin Stiftung eine Fachperson. Wir beteiligen uns an den Kosten von unabhängigen Beratungspersonen.
Infrastruktur optimieren
Eine Anpassung der betrieblichen Infrastruktur zur Verbesserung des Tierwohls ist sowohl eine finanzielle als auch eine organisatorische Herausforderung. Falls Sie Hilfe bei der Planung benötigen, kontaktieren Sie uns.
Die Albert Koechlin Stiftung beteiligt sich an den Kosten. Für A-fonds-perdu-Beiträge an Infrastrukturen zu Gunsten des Tierwohls muss der Betrieb direktzahlungsberechtigt sein. Ausserdem werden nach den Investitionen mindestens die Kriterien der vom Bundesamt für Landwirtschaft entwickelten Förderprogrammen BTS (Besonders Tierfreundliche Stallhaltungen), RAUS (Regelmässiger Auslauf ins Freie) und GMF (Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion) für sämtliche Tierkategorien auf dem Betrieb erfüllt.
Neubauten mit Anbindehaltung werden nicht unterstützt. Optimierte Anbindeställe werden nur dann unterstützt, wenn die Platzverhältnisse keinen Laufstall zulassen und nur, wenn nach den Investitionen mindestens die Förderprogramme RAUS und GMF für sämtliche Tierkategorien auf dem Betrieb erfüllt sind. Der Einsatz des Kuhtrainers ist strikte untersagt.
Vorgehen für eine finanzielle Unterstützung
Unterstützungsanfragen sind mittels Gesuchsformular mindestens einen Monat vor geplanter Baueingabe einzureichen. Aufbauend auf der Gesuchsbeurteilung durch Fachpersonen wird über eine Kostenbeteiligung entschieden. Bei der Beurteilung steht das Tierwohl im Vordergrund. Ebenfalls berücksichtigt werden Kriterien für eine nachhaltigen Landwirtschaft.
Unterstützt werden Projekte in den Innerschweizer Kantonen (LU, SZ, UR, NW, OW), die noch nicht umgesetzt sind. Nachfinanzierung werden nicht ausgerichtet. Projekte in den Bereichen Bio-Pouletmast und Bio-Legehennen werden in der Regel nicht unterstützt, ausser sie weisen besondere Leistungen wie eine ausreichend eigene Futterproduktion auf dem Betrieb, keine Hofdüngerabfuhr oder eine damit verbundene erhöhte Veredelung auf dem Hof aus.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingabe bei uns mindestens einen Monat vor der geplanten Einreichung des Baugesuches erfolgen muss.
SCHWEIN
ARTGERECHTE SCHWEINEHALTUNG
Die Albert Koechlin Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, Schweinebetriebe auf dem Weg hin zu einer artgerechten Schweinehaltung zu unterstützen. Zu diesem Zweck bietet sie in einer ersten Phase fünf Pilot-Betrieben eine umfassende Begleitung an. Innerhalb dieser Begleitung wird mit den Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter das Potenzial einer artgerechten Haltung evaluiert und mögliche Massnahmen definiert. Die Albert Koechlin Stiftung übernimmt die Kosten für die Begleitung vollumfänglich und beteiligt sich an den Kosten für die Planung eines bewilligungsfähigen Baugesuches mit 2/3 der Gesamtkosten. Eine allfällige finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Umsetzung der Massnahmen wird in einer zweiten Phase individuell geprüft.
Unser Engagement richtet sich an Betriebe aus den Innerschweizer Kantonen (Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden). Zugute kommt dieses Engagement unserer Umwelt als Lebensraum für Menschen, Pflanzen und Tiere.
Unterstützung für die Betriebe
Die Betriebe werden von Fachpersonen aus Forschung, Beratung und Stallplanung eng begleitet. Die ausgewählten Betriebe können mit folgender Unterstützung rechnen: Bestandesaufnahme – Betriebsanalyse durch Fachperson, Zielvorstellungen Betriebsleitung werden aufgenommen. Potenzial – Massnahmen werden von Fachperson aufgezeigt. Definition – Mögliche Massnahmen werden in gemeinsamer Absprache zwischen Betriebsleitung und Fachperson definiert. Planung – Bei förderungswürdigen Massnahmen wird die Planung bis zum bewilligungsfähigen Baugesuch vorangetrieben (Kostenschlüssel: AKS 2/3, Betriebsleiter 1/3).
Auswahl der Betriebe?
Die Auswahl erfolgt so, dass der beste Gesamtnutzen für das Projekt resultiert. Der Entscheid wird für jeden ausgewählten Betrieb kurz schriftlich begründet. Es besteht kein Anrecht für Betriebe, ins Projekt aufgenommen zu werden. Nebst der Verbesserung des Tierwohls auf den ausgewählten fünf Betrieben dient das Projekt auch als Pilot für künftige Optimierungsmassnahmen. Deshalb werden bewusst fünf Betriebe mit unterschiedlichen Ausgangslagen gesucht, um anhand dieser Beispiele Erfahrungen zu sammeln, auszuwerten und für weitere Betriebe zugänglich zu machen.
Umsetzungsbeitrag der Albert Koechlin Stiftung an Infrastrukturanpassungen
Werden die Massnahmen umgesetzt, beteiligt sich die Albert Koechlin Stiftung an den Kosten im Umfang von rund 50 bis 70 Prozent der Gesamtinvestitionskosten. Die Höhe der Beteiligung ist abhängig von der Betriebsgrösse, dem Investitionsvolumen sowie dem Anteil an förderungswürdigen Massnahmen und kann erst nach Vorliegen eines bewilligungsfähigen Baugesuchs festgelegt werden. Aus diesem Grund wird jeder Beitrag an die Infrastrukturanpassungen der einzelnen Betriebe individuell beurteilt und festgelegt.
BIO-PRODUKTION
DIE ZUKUNFT LIEGT IM BIO-ANBAU
Der Absatz von biologisch angebauten Lebensmitteln wächst in der Schweiz seit Jahren, der Marktanteil der verschiedenen Produktegruppen hat stark zugenommen. Die einheimische Produktion kann nicht die gesamte Bionachfrage befriedigen. Je nach Produktegruppe variiert der Importanteil stark. Die Albert Koechlin Stiftung will den regionalen Bio-Landbau in der Innerschweiz fördern.
Beratung zur Bio-Umstellung
Sie möchten das Potential Ihres landwirtschaftlichen Betriebes nutzen und auf Bio umstellen? Die Albert Koechlin Stiftung beteiligt sich an den Kosten der Beratung, Betriebsanalyse, Organisation und Durchführung von Informationsanlässen, Arbeitskreisen oder Stallvisiten.
Entwicklung, Verarbeitung und Vermarktung
Eine erfolgreiche Umstellung auf Bio-Landbau setzt eine rechtzeitige Planung und Regelung der künftigen Vermarktungs- und Verarbeitungsketten voraus. Im Sinne einer Anschubfinanzierung unterstützt die Albert Koechlin Stiftung den Aufbau von kurzen (regionalen) Vermarktungs- und Verarbeitungsketten von Bioprodukten mittels A-fonds-perdu-Beiträgen.
Bestehende Bio-Betriebe, die neue Produkte entwickeln, verarbeiten oder vermarkten möchten, können ebenfalls von einer Unterstützung profitieren. Die Albert Koechlin Stiftung unterstützt Projekte, welche sich durch Innovationspotenzial auszeichnen, den unternehmungseigenen Anteil an der Wertschöpfung vergrössern und/oder die Wettbewerbskraft steigern.
Engagement der Albert Koechlin Stiftung
Unser Engagement richtet sich an Institutionen, Gruppierungen, Verbände und Betriebe aus den Innerschweizer Kantonen (Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden). Zugute kommt dieses Engagement unserer Umwelt als Lebensraum für Menschen, Pflanzen und Tiere.
Vorgehen für eine finanzielle Unterstützung
Unterstützungsanfragen sind mittels Gesuchsformular einzureichen. Aufbauend auf der Gesuchsbeurteilung durch Fachpersonen wird über eine Kostenbeteiligung entschieden. Für eine Unterstützung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Betrieb befindet sich in der Innerschweiz (LU, SZ, UR, NW, OW);
- Projekt ist zukunftsorientiert und -fähig, verfügt über die nötige Wettbewerbsfähigkeit und ist ökologisch ausgerichtet;
- Projekt ist fachlich vertretbar, die Machbarkeit nachgewiesen, die Wertschöpfung wird erhöht;
- Eigenleistungen (wie z.B. Motivation, Engagement, Fachwissen, zeitliche und finanzielle Mittel) sind ausgewiesen.
Bei der Beurteilung steht das Engagement für eine nachhaltige Landwirtschaft im Vordergrund. Ebenfalls fliessen Kriterien zum Thema Tierwohl in die Gesuchbeurteilung ein.
Unterstützt werden Projekte, die noch nicht umgesetzt sind. Nachfinanzierung werden nicht ausgerichtet. Projekte in den Bereichen Bio-Pouletmast und Bio-Legehennen werden in der Regel nicht unterstützt, ausser sie weisen besondere Leistungen wie eine ausreichend eigene Futterproduktion auf dem Betrieb, keine Hofdüngerabfuhr oder eine damit verbundene erhöhte Veredelung auf dem Hof aus.
Flyer und Formulare
NOTHILFE LANDWIRTSCHAFT
Die Albert Koechlin Stiftung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe respektive deren BetriebsleiterInnen, die sich aufgrund einer Ausnahmesituation (z.B. Schicksalsschlag, psychische Belastung, Krankheit, Todesfall) in einer finanziellen Notlage befinden. Die Unterstützung dient der Überbrückung einer akuten Notlage und erfolgt mit einer direkten finanziellen Einzelzahlung, in der Regel einmal und à fonds perdu.
Anfragen für eine Unterstützung erfolgen durch die Gesuchstellenden direkt oder über eine Fachstelle (Landwirtschaftliche Beratungsstelle der Gemeinde/des Kantons oder private Beratungspersonen/Institutionen).
Für eine Unterstützung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Wohnsitz liegt in der Innerschweiz (LU, SZ, UR, NW, OW).
- Die Gesuchsstellenden befinden sich in einer finanziellen Notlage.
- Die Versicherungsleistungen (AHV, IV, Taggeldversicherung) sind ausgeschöpft.
- Das Gesuch ist ausreichend dokumentiert.
- Die Gesuchsstellenden zeigen angemessenen Willen und Eigenleistung zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation.
- Die beantragte Unterstützung bewirkt eine Verbesserung der aktuellen Lebenssituation.
- Die beantragte Unterstützung ist nachvollziehbar, realistisch und umsetzbar.
Die Anfragen sind mit untenstehendem Gesuchsformular schriftlich per Post einzureichen und zu begründen.
KONTAKT
Weitere Anlaufstellen:
Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband
Schweizer Bauernverband
